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+++ Neue Abrechnungsmodalitäten ab dem 01.01.2026 +++

Der VDD e.V. passt die Abrechnungsmodalitäten für Dienstleistungen und Anzeigen im Internet und den DD-Blättern ab dem 01.01.2026 an. Ab dem 1. Januar des neuen Jahres wird es damit für alle Dienstleistungen eine Rechnung vom VDD e.V. geben.

Das bedeutet folgendes: Sie erstellen z.B. eine Verkaufsanzeige zum 01.01.2026 über unser herkömmliches Formular, füllen es vollständig aus und versenden es wie gewohnt.

Auch für die Verlängerungen der Zuchtrüdenanzeigen und den Zwingeranzeigen im Internet gibt es Formulare die zwingend genutzt werden müssen.

Keine Verlängerungen mehr auf Zuruf!

Im Anschluss wird die Anzeige zeitnah durch Frau Usbeck auf unserer Internetseite oder durch Herrn Fuhrmann in unserem DD-Blatt veröffentlicht. Sodann erhalten Sie eine Rechnung per Mail vom Zuchtbuchamt, die innerhalb von sieben Tagen beglichen werden muss.

Für alle Dienstleistungen, die in das Jahr 2026 fallen, gelten keine Vorauszahlungen mehr. Immer erst auf die Rechnung warten und diese dann begleichen.


Der Vorstand der VDD e. V. Gruppe Hessen hat auf der letzten VSS beschlossen, dass anlässlich der Nennungen zur Hegewaldzuchtprüfung die Hunde vorrangig zu berücksichtigen sind, welche die prüfungsmäßigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Hegewaldzuchtprüfung anlässlich einer VJP der VDD Gruppe Hessen erfüllt haben.


Dieses Vorgehen wird bereits seit einigen Jahren in anderen Gruppen praktiziert oder soll eingeführt werden.


Das Nennkontingent, welches der Gruppe für die Hegewald zur Verfügung steht, berechnet sich maßgeblich aus der Anzahl der Würfe des Vorjahres und aus den Deutsch-Drahthaar, welche anlässlich einer VJP der Gruppe im laufenden Jahr geprüft wurde.


Nennungen zu unseren Prüfungen sind ausschließlich auf Formblatt 1 des JGHV, abrufbar online unter www.jghv.de unter Service, vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post mit Kopie der Ahnentafel und Kopien aller bereits geführter Prüfungen und Leistungsnachweise einzureichen.

 

Die EDV Nummer des VDD Gruppe Hessen ist 2110

 

Nenngelder sind zeitgleich mit der Nennung auf das Gruppenkonto unter Angabe der Prüfung und des Namens des Führers zu überweisen.
Es werden nur Meldungen berücksichtigt, wenn gleichzeitig das Nenngeld überwiesen wird. Nenngeld ist Reugeld.